Der Themenbereich des Familienrechtes durchzieht das gesamte gesellschaftliche Leben. Immer wieder passt der Gesetzgeber den Rahmen des Familienrechtes an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen an. Die rechtlichen Grundlagen für die ehelichen Lebensverhältnisse ergeben sich weitgehend aus dem Gesetz und bedürfen im Einzelfall der vertraglichen Gestaltung. Seit Jahren steigt auch die Trennungs- und Scheidungsquote im ländlichen Bereich. Vielfältige Probleme ergeben sich im Rahmen der sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften, da insoweit gesetzliche Regelungen nur eingeschränkt Anwendung finden und es immer wieder zu Konflikten bei der Beendigung kommt. Insbesondere gilt dies bei langjährigen Lebensgemeinschaften. Der Gegenstand des Familienrechtes ist u. a.:
- Abschluss von Eheverträgen und Verträgen über eine nichteheliche Partnerschaft
- Trennung und Scheidung
- Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten
- Vermögensauseinandersetzung
- Gewaltschutzverfahren
Ihr Fachanwalt in Sachen Familienrecht Herr Rechtsanwalt Bienstein.
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