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NotariatDie Einschaltung eines Notars wird in Angelegenheiten erforderlich, bei denen Änderungen in öffentlichen Registern vorgenommen werden, so z.B.: Eintragungen und Änderungen im Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister u.a.
Darüber hinaus sind Notare in vielfältigen Rechtsgebieten tätig: Immobilienrecht, Familien- u. Erbrecht, Unternehmens- u. Gesellschaftsrecht, Handels- u. Steuerrecht, öffentliches Recht, um nur die wichtigen zu nennen.
Auch persönliche Angelegenheiten, denen der Einzelne ein großes Interesse – auch über den Tod hinaus – beimisst, bedürfen notarieller Mitwirkung, z.B. wichtige Vollmachten, Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen.
Die Aufgaben eines Notars werden in unserer Kanzlei wahrgenommen durch: Christina Elvers-Klingeberg
Gesellschafts- und Verkehrsrecht. Christina Elvers-Klingeberg Rechtsanwältin und Notarin Kirchstraße 53 59823 Arnsberg
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