Notariat

Die Einschaltung eines Notars wird in Angelegenheiten erforderlich, bei denen Änderungen in öffentlichen Registern vorgenommen werden, so z.B.: Eintragungen und Änderungen im Grundbuch, Handelsregister, Vereinsregister u.a. 

 

Darüber hinaus sind Notare in vielfältigen Rechtsgebieten tätig: Immobilienrecht, Familien- u. Erbrecht, Unternehmens- u. Gesellschaftsrecht, Handels- u. Steuerrecht, öffentliches Recht, um nur die wichtigen zu nennen.

 

Auch persönliche Angelegenheiten, denen der Einzelne ein großes Interesse – auch über den Tod hinaus – beimisst, bedürfen notarieller Mitwirkung, z.B. wichtige Vollmachten, Testamente, Erbverträge, Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen.

 

Die Aufgaben eines Notars werden in unserer Kanzlei wahrgenommen durch:
 

Christina Elvers-Klingeberg

  • Studium an den Universitäten Tübingen und Bonn
  • Zulassung als Rechtsanwältin seit 1977 am LG Arnsberg / AG Arnsberg
  • Ernennung zur Notarin im Jahre 1988
  • Vertretungsbefugt bei allen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten
Alle Tätigkeiten im Bereich Notariat, wie z.B. Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht,
Gesellschafts- und Verkehrsrecht.

Christina Elvers-Klingeberg
Rechtsanwältin und Notarin
Kirchstraße 53
59823 Arnsberg
 
Tel.:
0 29 37 / 82 83 62
Fax: 0 29 37 / 22 33
E-Mail: not.elvers@t-online.de