Kündigung wegen Eigenbedarfs


Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.12.2010, VIII ZR 210/10

 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 15.12.2010 entschieden, dass eine Personenhandelsgesellschaft ein Wohnraumverhältnis nicht wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen kann.


Kommentieren